Der Küster sorgt durch seinen Dienst für die äußeren Voraussetzungen des gottesdienstlichen Lebens im Alltag einer Kirchengemeinde. Obwohl ein Großteil seiner Aufgaben technischen oder organisatorischen Charakter besitzt, kann seine Tätigkeit nicht von den geistlichen Bezügen christlichen Lebens getrennt werden.

Durch seine Präsenz in den Gebäuden und Anlagen der Kirchengemeinde ist der Küster Ansprechpartner*in für Besucher, Gäste und Gemeindeglieder.

  • Er/Sie gibt Auskunft, übermittelt Informationen oder stimmt organisatorische Angelegenheiten ab.
  • Er/Sie beantwortet Fragen, erledigt Anliegen und steht vermittelnd und informierend zwischen Gemeindegliedern und Gemeindeleitung.
  • Er/Sie trägt durch seinen Dienst dazu bei, dass sich die Gemeinde als Gottesfamilie mit Freude zu ihren Gottesdiensten, Veranstaltungen und Festen versammeln kann.

Diese Aufgaben hat ein Küsters bzw. eine Küsterin:

  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Gottesdienste und Amtshandlungen,
  • Vorbereitung, Begleitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen der Kirchengemeinde,
  • Einweisung, Einteilung und Beaufsichtigung von Hilfskräften und Handwerkern,
  • Bedienung, Überwachung und Pflege der ihm anvertrauten Gebäude, Anlagen und Gegenstände,
  • Sorge für angemessene Beseitigung von Störungen und geeignete Hilfe in Notfällen,
  • Beachtung der Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften.

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und deren Umsetzung in der Kirchengemeinde bildet ebenfalls eine große Verantwortung im Küsterdienst.

Küster kann jeder Mensch werden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist hilfreich. Durch die Teilnahme an Einführungslehrgängen, Seminaren und sonstigen Fachtagungen kann das erforderliche Wissen (die praktischen, geistlichen und theologischen Bezüge) für die Arbeit in der Kirchengemeinde erworben werden.

 

 

Quelle: https://www.kirchliche-dienste.de/arbeitsfelder/kuesterinnen-und-kuester/Startseite