Der Kirchenkreis wird geleitet von der Kreissynode, dem Kreiskirchenrat und dem Superintendenten in gemeinsamer und geteilter Verantwortung.
Der Superintendent ist verantwortlich für die geistliche Leitung des Kirchenkreises. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: die Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen des Kreiskirchenrates und die Führung der laufenden Geschäfte. Er nimmt Aufgaben der Dienstaufsicht wahr, trägt Sorge für das geistliche Leben und die theologische Arbeit im Kirchenkreis und vertritt den Kirchenkreis in den Kirchengemeinden, in der Landeskirche und in der Öffentlichkeit. Der Dienst des Superintendenten ist geregelt in Artikel 47 und 48 der Verfassung der EKM.
HERR, du machst alles lebendig, und das himmlische Heer betet dich an. | Von ihm und durch ihn und zu ihm sind alle Dinge. Ihm sei Ehre in Ewigkeit! |
Nehemia 9,6 | Römer 11,36 |
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